
Michail Kantor
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
- Rechtsanwalt Michael Kantor verteidigt im allgemeinen Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, im Jugendstrafrecht und übernimmt auch Fälle der Nebenklage.
- Kostenloser Strafbefehls Check
- Kostenlose Ersteinschätzung bei Bußgeldbescheiden
- Verkehrsstrafrecht
- Kostenloser Check Autokredit Widerruf
- Kostenloser Check Leasingvertrag Widerruf
Warum Rechtsanwalt Michail Kantor?
aller Bußgeldbescheide aufgehoben
Das entspricht ca. 1500 ersparten Punkten in Flensburg
eingestellte Strafverfahren
Eingeleitete Strafverfahren, die nicht mal angeklagt worden sind
der Fälle endeten mit einer Geldstrafe oder Verfahrenseinstellungen
nur in 10% der Fälle gab es Haftstrafen, die meisten auf Bewährung
geführte Verfahren
15 Jahre Berufserfahrung zahlen sich aus, das sind etwa 4.000 geführte Verfahren
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Rechtsanwalt
fürs Strafrecht
Das Strafrecht ist ein hochkomplexer Bereich. Strafrecht unterscheidet sich sehr massiv vom Zivilrecht. Daher sollten Sie sich im Strafrecht stets an einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt wenden. Ich bearbeite seit 15 Jahren Fälle aus dem Strafrecht und bin seit über 10 Jahren Fachanwalt für das Strafrecht. Dieser Titel wurde mir im Jahre 2008 von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen.


Ich übernehme bundesweit
Verteidigungen im Bereich
- allgemeines Strafrecht (Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Erpressung, Raub, etc.)
- Verkehrsstrafrecht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc)
- Wirtschaftsstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Untreue, Unterschlagung, Betrug, sämtliche Insolvenzdelikte, etc)
- Korruptionsstrafrecht (Vorteilsannahme, Bestechung, etc)
- Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei)
- Jugendstrafrecht


Ich empfehle:
Keine Aussage ohne Anwalt und ohne Akteneinsicht
Im Strafrecht erhält der Beschuldigte (derjenige, gegen den sich ein Strafermittlungsverfahren richtet) einen Anhörungsbogen (1) oder wird vorläufig festgenommen (2) .
- Anhörungsbogen als Beschuldigter
Wenn man Beschuldigter in einem Strafverfahren wird, erhält man in der Regel einen so genannten Anhörungsbogen, bzw. Einladung zur Vernehmung als Beschuldigter bei der Polizei.
Viele Beschuldigte neigen dazu, entweder schriftlich oder sogar telefonisch eine Aussage zu machen, obwohl sie nicht wissen, welches Beweismaterial die Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft hat. Ebenso neigen viele dazu, die Einladung der Polizei zu einer Vernehmung zu befolgen, um eine Aussage bei der Polizei zu Protokoll zu geben.
Viele Beschuldigte wissen nicht, dass sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, bei der Polizei zum Termin zu erscheinen. Im Gegenteil:
Im Deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz:
Niemand muss sich selber belasten


Dies bedeutet aber auch:
Kein Beschuldigter ist verpflichtet, überhaupt irgendeine Aussage zu machen.
Bei Erhalt eines Anhörungsbogens rate ich daher dazu, sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt für das Strafrecht zu kontaktieren. Auf keinen Fall würde ich empfehlen, einfach so eine Aussage zu machen, weder mündlich noch schriftlich. Ebenso kann ich nur abraten, bei der Polizei zur Vernehmung zu erscheinen, ohne vorher die Akte gesichtet zu haben.
Optimal wäre es, zunächst Akteneinsicht in Ihren Fall zu beantragen. Dann wissen Sie und Ihr Anwalt, welche Beweismittel gegen Sie vorliegen, bzw. welche Zeugen was gesagt haben, welche Urkunden vorliegen, welche Telefonate aufgezeichnet worden sind. Erst danach muss man sich genau überlegen, wie genau die Aussage (Einlassung) zu erfolgen hat, bzw. ob überhaupt eine Aussage gemacht werden sollte.
Ein Beschuldigter hat im Vergleich zum Zeugen immer ein wichtiges Privileg, nein eigentlich sogar zwei.
a) Er darf komplett schweigen, ohne dass ihm das negativ zugerechnet wird.
Denn es gilt das Prinzip, dass dem Angeklagten (Beschuldigten) die Tat nachgewiesen werden muss.
b) Er darf auch ungestraft lügen. Dies darf beispielsweise ein Zeuge nicht.
Denn auch hier gilt der Grundsatz, dass sich niemand selber belasten muss.